Strahlenschutzkurse zur Aktualisierung

Gemäß §48 StrlSchV sind die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zu aktualisieren. Das Bildungswerk bietet daher 4-stündige, 8-stündige und 12-stündige Aktualisierungkurse für alle Bedarfe (Ärzte, MTR, MFA, OP-Personal, Pflege, Funktionsassistenten uvm.) an. Wenn Sie unsicher sind, welcher Kurs der richtige ist, sprechen Sie uns gerne an.